Termine für Einzelberatungen außerhalb von Dresden bitte individuell anfragen, häufiger sind wir z.B. in Berlin/Brandenburg, Bayern, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen
Wer ist vor Ort? B. Rauthe (BR) oder C. Lommatzsch (CL) oder I. Krüger-John (IKJ)
Sofern nicht anders vereinbart finden die Beratungen an folgenden Orten statt:
Berlin: Mitte, Schützenstr. 6a, 4. Etage bei VdW/IALANA
klingeln)
Weimar: neudeli, Helmholtzstr. 15 (Seminarraum, Erdgeschoss
links)
Berlin (BR)
Halle/Leipzig(CL)
Weimar (BR)
Karlsruhe (BR)
Die Existenzgründungszuschüsse von der Arbeitsagentur sind nur für Gründer mit vorhergehendem AlG I - Bezug möglich. Wer?
Arbeitslose, die mindestens 3 Monate Anspruch auf Arbeitslosengeld haben. Wann? Vorlage eines Geschäftsplanes und Bescheinigung der Tragfähigkeit der Existenzgründung sowie persönliche Eignung des Gründers (ist Fördervoraussetzung), wenn Voraussetzungen vorliegen:
Pflichtentscheidung der Arbeitsagentur! Wie viel? 9 Monate lang 100 % des letzten Arbeitslosengeldes zzgl. 300,00 EUR pauschaler Zuschuss für soziale Absicherung Danach: werden Geschäftsfähigkeit und Tragfähigkeit vom Gründer erneut nachgewiesen, kann (Ermessensentscheidung der AA) für weitere 6 Monate die Pauschale von 300,00 EUR (nur diese!) weitergezahlt werden.
Gründern mit vorhergehendem AlG II Bezug steht nur noch das sogenannte Einstiegsgeld Antrag über ARGE) zur Verfügung (i.d.R. Grundsicherung +50%). Auch hier muss ein qualifiziertes Unternehmenskonzept einschließlich Finanzplan erstellt werden (Hilfe dabei gibt es z.B. bei uns!).
SAB - Die Existenzgründungsförderung aus der Arbeitslosigkeit in Sachsen ohne AlG I oder AlG II Anspruch wurde abgeschafft.
Der 11. Juni 2010 war der letzte Tag, wo Anträge gestellt werden konnten.
Grund der Kappung: Überdurchschnittliche Inanspruchnahme der Förderung, weitgehende Mittelausschöpfung und andere Schwerpunktsetzung ...
Die Existenzgründungsförderung aus dem AlG I und AlG II bleiben - soweit aktuell bekannt - erhalten.
Gründer erhalten einen Zuschuss zu den betrieblichen Aufwendungen ihres Unternehmens, max. 12 x 600 Euro. Antragstelle ist die GfAW (www.gfawthüringen.de)
Bei allen Existenzgründungsförderungen wird Wert auf den Nachweis kaufmännischen Grundwissens gelegt. Das können Sie z.B. mit bestätigten Seminarteilnahmen (Zertifikate) etc.. Zunächst sollte das Zertifikat eines Existenzgründerseminars ausreichen, ggf. wird eine spätere weitere Qualifizierung im Bereich Buchhaltung Steuern empfohlen. Entsprechende branchenspezifische Seminarangebote finden Sie in unserem Seminarkalender.
In den Antragsformularen gibt es 2 Änderungen, die auch für bereits Versicherte zumindest perspektivisch relevant sein können:
a) die KSK fragt die Steuer ID mit ab
b) sie läßt sich die Erlaubnis erteilen, gemeldete Einkommen grundsätzlich an die Finanzbehörden weitergeben zu dürfen. Prüfverfahren dürften damit in Zukunft erleichtert sein.
Rentenversicherung 19,9 %
Krankenversicherung 14,9%
Arbeitslosenversicherng 2,8%
Pflegeversicherung 1,95% + 0,25% für Kinderlose
Die KSK weist aktuell nochmals darauf hin, dass zukünftig die Anzahl der Prüfungen bei Versicherten hinsichtlich Zusammensetzung und Höhe des Einkommens deutlich zunehmen wird. Bitte denken Sie daran: Korrekte Einkommensmeldungen stabilisieren das System der KSK!
Auch verwertende Unternehmen/Auftraggeber sollen zukünftig stärker geprüft werden. Diese Prüfungen werden durch den Rentenversicherungsträger mit übernommen.
(aktueller KSA Satz: 2009: 4,4%, 2010: 3,9%)
Wir stehen zu Verfügung für weitere Informationen und vertreten sowohl Versicherte als auch Unternehmen bei Klärungsbedarf und in laufenden Meldeverfahren.
Ein Urteil des Bundessozialgerichtes bestätigt, dass der Weg in die KSK auch für Web-Designer grundsätzlich frei ist.
Die Versicherung bei der KSK endet, wenn das gemeldete Einkommen außerhalb der Berufsanfängerzeit (3 Jahre) die Mindesteinkommensgrenze von 3.900 Euro nicht übersteigt. Aber: eine bestehende Versicherungspflicht bleibt erhalten, solange die Mindestgrenze nicht mehr als zweimal innerhalb eines Sechs-Jahreszeitraumes unterschritten wird. Das schafft Erleichterungen bei schwankenden Einkommenssituationen bzw. in Investitionsphasen.
Wer in den letzten zwei Jahren vor Gründung mindestens zwölf Monate Pflichtbeiträge zur Arbeitslosenversicherung (AlV) gezahlt hat, kann sich gegen Arbeitslosigkeit freiwillig weiterversichern. Antrag muss innerhalb des 1. Monats der Selbstständigkeit bei der Arbeitsagentur gestellt werden.
Der AlV Beitrag für Selbstständige beträgt unabhängig vom Einkommen 20,10 (West) und 17,33 Euro (Ost).
Das Arbeitslosengeld, das Selbstständige dafür erhalten, wird am Durchschnittseinkommen der jeweiligen Qualifikationsgruppe bemessen und dürfte damit relativ hoch sein (derzeit zwischen ca. 550 Euro und max 1.350 Euro). Das tatsächliche Einkommen wird nur herangezogen, wenn der Selbstständige in den letzten zwei Jahren mindestens 150 Tage abhängig beschäftigt war. Gezahlt wird das Arbeitslosengeld 6 bis 12 Monate lang; über 55 Jahre bis zu 18 Monate.
Die Regelung gilt vorerst bis zum 31.12.2010., denn nur so lange gibt es dieses Gesetz nach gegenwärtigem Stand der Dinge. Aber: Erworbene Ansprüche bleiben auf jeden Fall innerhalb der Rahmenfrist (2 Jahre) erhalten.
Wer? Alle Gründer
Wieviel? 75% vom Honorar
Umfang? mind. 2 - max 4 TW
Antragsstelle und Verfahren? SAB bzw. einfach bei uns erfragen...
Wer? Alle Gründer
Wieviel? 75% vom Honorar
Umfang? max. 1.500 Euro (ca. 2,5 TW)
Antragsstelle und Verfahren? GfAW bzw. einfach bei uns erfragen...
Bis 5 Jahre nach Gründung können natürliche Personen und Unternehmen eine weitergehende Betreuung und Beratung durch einen fachspezifischen Experten (Coach) in Anspruch nehmen. Das Honorar des Coachs wird zu 50% bzw. 75% mitfinanziert. Nähere Informationen und Unterstützung bei der Antragstellung erhalten Sie u.a. bei uns.
Unser Büro ist für das KfW Gründercoaching gelistet und zugelassen. (siehe Beraterdatenbanken unter "wir verbinden")
Bitte sprechen Sie uns darauf an.
Seit 01.10.2008 haben o.g. Gründer die Möglichkeit, im ersten Jahr der Selbstständigkeit ein umfassendes Coaching zu beantragen. Die Beratungsleistung wird mit 90% gefördert, d.h. der max. Eigenanteil beträgt nur 400 Euro. Die Förderung kann für Kleinunternehmer auch als Bruttoförderung gewährt werden. Gründer aus AlG II können die 10 % Eigenanteil auch über die ARGE zusätzlich gefördert bekommen. Bei Bedarf kommen Sie gern auf uns zu.
Im Rahmen des Konjunkturpaketes wurde die Grenze für steuerfreies Einkommen 2009 auf 7.834 Euro erhöht, 2010 beträgt es 8.004 Euro.
Der Eingangssteuersatz (EkSt) wurde von 15% auf 14% gesenkt.
Die einheitliche elfstellige Tax Identification Number (TIN) ist eingeführt. Die TIN erhält jeder Bundesbürger - und wird sie erst zwanzig Jahre nach seinem Tod
Die Ansparabschreibung darf seit 2008 nicht nur für neue Wirtschaftsgüter, sondern für alle beweglichen Wirtschaftsgüter gebildet werden, allerdings müssen diese dann für mindestens ein volles Wirtschaftsjahr zu mehr als 90% rein betrieblich genutzt werden.
Sonstiges zur Abschreibung:
Die Abschreibung heißt seit 2008 Zeit "Investitionsabzugsbetrag".
Die degressive Abschreibung wurde abgeschafft, d.h. Anschaffungskosten können nur noch linear, das heißt in gleich bleibenden Raten über die Nutzungsdauer abgeschrieben werden.
Für die Wirtschafsjahre 2008/2009 wurde die 410 Euro Grenze für geringwertige Wirtschaftsgüter(GWG)abgeschafft. Neu war: GWG Grenze wurde auf 150 Euro abgesenkt und Anschaffungen zwischen 150 und 1.000 Euro werden in einem Pool zusammengefasst und über 5 Jahre abgeschrieben. ACHTUNG neu: seit 2010 darf man wieder beide Verfahren anwenden, allerdings muss man sich pro Wirtschaftsjahr(!) für ein (!) Verfahren von Beiden entscheiden.
Das häusliche Arbeitszimmer soll ab 2007 nur noch dann absetzbar sein, wenn es den Mittelpunkt der beruflichen Arbeit bildet. Diese Regelung ist auch für einige Selbstständige in Kreativberufen kritisch, z.B. für Journalistinnen und Berufsmusiker, Maler und Schauspielerinnen etc., denn nach Auffassung des Finanzministeriums ist das Arbeitszimmer nur dann der Mittelpunkt der Betätigung, "wenn nach Würdigung des Gesamtbildes der Verhältnisse und der Tätigkeitsmerkmale dort diejenigen Handlungen vorgenommen und Leistungen erbracht werden, die für die konkret ausgeübte betriebliche oder berufliche Tätigkeit wesentlich und prägend sind." Dem zeitlichen Umfang der Nutzung des häuslichen Arbeitszimmers komme im Rahmen dieser Würdigung lediglich eine indizielle Bedeutung zu. Das zeitliche Überwiegen der außerhäuslichen Tätigkeit schließt einen Abzug der Aufwendungen für das häusliche Arbeitszimmer aber nicht von vornherein aus.
Unser Tipp: Auf jeden Fall probieren und ggf. ausführlich begründen! Die jährliche objektbezogene Obergrenze der angesetzten Kosten bleibt bei 1.240 € pro Jahr.
Die Finanzämter wurden verpflichtet, Steuerpflichtigen vorab verbindliche Auskünfte in bestimmten Rechtsfragen zu erteilen. Diese Auskünfte sind jedoch gebührenpflichtig. Aber Achtung: Diese Kosten sind nicht steuerlich absetzbar!
1. Ob jemand Umsatzsteuer abführen muss oder nicht entscheidet sich nach wie vor an den persönlichen Verhältnissen desjenigen, der die Rechnung stellt, nicht an den Verhältissen des Kunden!
2. Viele kennen sich mit der Kleinunternehmerregelung nicht aus. Kommunizieren Sie das Thema daher bei jeglichen Preisverhandlungen und klären Sie, ob über Brutto- oder Nettopreise gesprochen wird.
3. Wer die Umsatzgrenze von 17.500 Euro (Kleinunternehmerregelung) überschreitet muss selbst darauf achten, dass er sofort ab dem folgenden Januar umsatzsteuerpflichtig wird.
In allen Rechnungen (über 150 Euro!!) muss enthalten sein:
- Adresse des Leistungserbringers /-empfängers
- Rechnungsdatum
- die Steuernummer, bzw. seit 2005 alternativ auch die
Umsatzsteueridentifikationsnummer(UStID) des Leistungserbringers
- der genaue Leistungs-/Lieferungsgegenstand
- der genaue Leistungszeitpunkt/-zeitraum
- eine fortlaufende Rechnungsnummer
a) wenn mit USt.:
- der Nettobetrag,MwSt.-Satz(7%/19%),MwSt.-betrag, Bruttobetrag
b) wennn Kleinunternehmerregelung:
- nur Zahlbetrag (Brutto) und Bemerkung: Die Rechnung enthält keine
USt.gemäß § 19c UStG
- Datum als Zahlungsziel (evtl. "harte Tour": "sofort ohne Abzug")
Liegt ein Vertrag/anderweitige Abrechnungsgrundlage vor, dann kann diese nur dann eine zusätzliche Rechnung ersetzten, wenn wirklich alle Angaben, die in einer Rechnung enthalten sein müssen, aufgeführt sind. Ansonsten ist eine Rechnung zusätzlich zum Vertrag zu stellen.
Bei Kleinbetragsrechnung / Barquittungen unter 150 Euro reicht Name und Anschrift des Leistungserbringers, Name des Empfängers, Leistungsgrund und -zeitpunkt, Zahlbetrag und ggf. MwSt.-Satz.
Reform der Besteuerung ausländischer Künstler in Deutschland ist seit Januar 2002 in Kraft. Im Mittelpunkt der Reform stehen eine neue Freigrenze und ermäßigte Steuersätze. Kleinere Engagements werden
gänzlich steuerfrei. Jetzt gibt es erstmals eine Freigrenze pro Auftritt eines Künstlers in Höhe von 250 Euro. Ab 251 Euro erfolgt eine gestaffelte Besteuerung:
Die BG Druck und Papierverarbeitung, die Textil- und BekleidungsBG u.a. suchen offenbar Mitglieder. Achtung: die gesetzliche Unfallversicherung ist tatsächlich auch für Selbstständige Pflicht (mit Ausnahme: Zugehörigkeit zu Berufsbildern der VBG). Für den Fall von Arbeits- und Wegeunfällen sowie Berufskrankheiten ist die BG-Versicherung aber allemal sinnvoll, für Kreative leider nicht mehr so preiswert wie bis 2006 (neuer Gefahrtarif). Eine Befreiung von der Versicherungspflicht ist nicht möglich und Achtung: auch nebenberuflich Selbstständige sind pflichtversichert. Eine rückwirkende Versicherung (sprich Zahlung) tritt allerdings nicht ein.
... waren Sie am 01.01.2001 noch nicht älter als 40? Dann müssen Sie für den Fall der Berufsunfähigkeit selber vorsorgen. Die BU-Renten wurden durch die sogenannten Erwerbsminderungsrenten ersetzt, die wohl weder zum Leben noch zum Sterben reichen dürften. Außerdem dürfen alle Personen des Geburtsjahres 1961 oder jünger vor Bewilligung einer derartigen Rente auf jegliche andere Tätigkeiten ohne Berücksichtigung von Ausbildung, Qualifikation oder Status verwiesen werden. Der Fall der EU/BU ohne Verweisungsrecht ist nur über eine private Versicherung abzusichern.
Die Riesterrente ist insbesondere für Geringverdiener (auch AlG I+II) oft die einzige Chance, etwas für die zusätzliche private Altersvorsorge zu tun. Geringer Eigenbeitrag und staatliche Zuschüsse für den versicherten selbst und für jedes Kind, dazu seit kurzem vereinfachte Bearbeitung, Pfändungssicherheit (z.B. Hartz IV) sind nicht zu verachtende Kriterien.
Von den Verwertungsgesellschaften wurde das Meldesystem METIS gestartet. Ab 2008 sollen darüber Autoren von Online-Texten Geld von der VG Wort erhalten. Die Ausschüttung soll für Texte erfolgen, die mindestens 1.800 Zeichen haben und die in ausreichender Zahl aufgerufen werden. Die Zahl der notwendigen Aufrufe wurde noch nicht beschlossen, wahrscheinlich soll die Untergrenze aber bei 3.000 Aufrufen pro Seite festgesetzt werden.
Seit Anfang 2007 gibt es das Gesetz über elektronische Handelsregister und Genossenschaftsregister und zur Einrichtung eines zentralen Unternehmensregisters (EHUG). Dieses Gesetz regelt u.a., dass geschäftliche E-Mails den selben Formvorschriften unterliegen wie "normale" Geschäftsbriefe (Aufbewahrungspflicht).
Für freiberuflich Selbstständige hat das Gesetz keine Bedeutung – auch dann nicht, wenn sie sich in einer GbR zusammengeschlossen haben. Ebenso betrifft es keine Einzelunternehmer, die keine Kaufleute sind.
GmbHs und Partnerschaftsgesellschaften und eingetragene Kaufleute hingegen sollten das Gesetz beachten, um Geldstrafen und Abmahnungen zu entgehen.
Bei der Berechnung der Alg II Leistung liegen nicht nur die persönlichen wirtschaftlichen Verhältnisse, sondern die der gesamten „Bedarfsgemeinschaft“ zu Grunde.
Es ist daher kein Unterschied, ob nur ein Partner oder beide Partner den Antrag stellen.
Wird Alg II bewilligt, entfällt die KV in der KSK und alle sind über den Alg II Leistungsbezug krankenversichert. Die RV in der KSK kann (sowohl für den Antragsteller als auch für den mitversicherten Partner) erhalten bleiben.
Wichtig: Die Angabe des monatlichen Einkommens aus selbständiger Arbeit im Alg II - Antrag sollte dem bei der KSK gemeldeten Jahreseinkommen / 12 entsprechen, insbesondere dann, wenn Alg II längere Zeit (d.h. ab ca. 3 Monate) oder wiederholt in Anspruch genommen wird.
Abweichungen werden nur akzeptiert bei kurzfristigem Einkommensausfall, denn Alg II soll ja gerade dazu dienen, auch temporäre finanzielle Engpässe zu überbrücken.
Soll die KSK-Mitgliedschaft erhalten werden muss erkennbar bleiben, dass selbständige Arbeit nachhaltig zum Bestreiten des Lebensunterhaltes dient.
Bei dauerhaft fehlendem Einkommen aus künstlerischer Arbeit ist Beendigung der KSK – Mitgliedschaft möglich (finanzielle Entlastung: Wegfall RV-Beitrag). Ein neuer Antrag bei der KSK kann jederzeit wieder gestellt werden, wenn Einkommens- und Tätigkeitsnachweise vorhanden sind.
Die Rubrik auf unserer Internetseite: "wir stellen vor".
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Ihre Barbara Rauthe
Barbara Rauthe
Ines Krüger John 15.-23.07.2010
Carsten Lommatzsch 19.-30.07.2010
Sylvia Leiteritz 14.-30.07.2010
Sophia Hecht noch offen